Leitbild

Was wir sind, was uns ausmacht.

Die Privatklinik Wehrle-Diakonissen ist Salzburgs größtes Privatspital. Über 160 Fachärzt*innen behandeln und operieren ihre Patient*innen bei uns – und das in 16 verschiedenen Fachrichtungen.
Unser Anspruch ist es, eine Medizin anzubieten, die wir uns auch für unsere Familienmitglieder wünschen würden: Individuell, state of the art, mit toller Ausstattung abgesichert und begleitet und betreut von kompetenten Menschen, die das Herz am rechten Fleck haben und ihre Arbeit gern tun.

 

 

Qualität, die man spürt
Qualität ist für uns das Zusammenspiel von erstklassiger Medizin, kompetenter Pflege, raschen Abläufen und liebevoller Zuwendung. Dazu gehören auch mitmenschliche und seelsorgerliche Unterstützung. Beste Serviceleistungen erbringen wir, weil wir unsere Arbeit gerne tun und als großes Team gut zusammen arbeiten.

Balance von Mensch und Ökonomie
Wir schaffen als die größte Salzburger Privatklinik Arbeitsplätze und nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg, weil wir lösungsorientiert Patientenbedürfnisse und gesetzlich-ökonomische Rahmenbedingungen zusammendenken.

Ganzheitlich und achtsam in der Begegnung
Zu uns kommen Menschen in einer für sie außergewöhnlichen Situation. Darauf gehen wir individuell ein. Mit Achtung, Würde, Empathie und Herzlichkeit – so begegnen wir unseren Patient*innen. Und so begegnen wir uns untereinander.

Ethische Verantwortung und Selbstbestimmung
Wir schützen und begleiten Leben vom Anfang bis zum Ende. Bei allen großartigen Möglichkeiten der modernen Medizin wird die persönliche und ganzheitliche Betreuung unserer Patient*innen immer der wichtigste Teil unserer Arbeit sein.

Klasse für Mitarbeiter*innen
Die PKWD ist ein attraktiver Arbeitgeber in Salzburg. Achtsamkeit und offener Dialog sind uns ebenso wichtig wie persönliche und fachliche Weiterbildung. Auf Veränderungen gehen wir positiv zu – sie gehören zum Leben und machen auch vor unserer Branche nicht halt.

Gemeinsam die Zukunft gestalten
Unsere interdisziplinären Teams verbinden fachliches Können mit großer Flexibilität und Motivation. Ärzt*innen, Pfleger*innen, Hebammen, therapeutische Fachkräfte und Seelsorgerinnen wirken zusammen, damit die uns anvertrauten Menschen heute, morgen und übermorgen exzellente Versorgung und Betreuung bekommen.

Unsere Ethik-Grundsätze

Es ist eine Herausforderung, in unserer schnelllebigen und ökonomisch getriebenen Zeit Werte wie Menschenwürde, Respekt und Moral zu erhalten und in das (Arbeits-)Leben zu integrieren. Wir bekennen uns seit jeher zu sozialer Verantwortung, Sicherheit sowie zu hoher medizinischer und pflegerischer Qualität. Aus diesem Grund hat sich unsere Klinik gemeinsam mit anderen führenden Spitälern an der Erarbeitung eines Ethik-Codex beteiligt.

1. Würde – Grundlage der Menschenrechte

Die Würde des Menschen ist unantastbar*. Sie ist untrennbar mit der menschlichen Existenz verbunden - unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht oder genetischer Ausstattung. Die Würde besagt, dass jeder Mensch um seiner selbst willen geachtet werden muss und ein Recht auf Unversehrtheit und Leben hat.
Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit. Diese Freiheit begründet die Fähigkeit zur Selbstbestimmung sowie die Verantwortung für sich selbst und andere. Der einzelne Mensch verliert seine Würde auch dann nicht, wenn seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung eingeschränkt ist.

* Auf diesem Würdebegriff, aus dem das Recht auf Leben und Unversehrtheit folgt, basieren die Menschenrechte. Dazu einige Dokumente: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (1948), Europäische Menschenrechtskonvention (1950), Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates (1997), EU Charta (2000), die in den Reformvertrag von Lissabon aufgenommen worden ist und neuerdings: UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Dez. 2006).

2. Verantwortung im Streben nach Gesundheit

Die Würde des Menschen verlangt gegenseitigen Respekt voreinander. Dieser gegenseitige Respekt beinhaltet, dass der einzelne dem anderen jenes Maß an Aufmerksamkeit, Achtung, Fairness und Gerechtigkeit zuteilwerden lässt, das er auch für sich selbst beansprucht. Dem einzelnen Menschen darf nicht geschadet werden, seine Autonomie ist zu achten. Autonomie und Selbstbestimmung sind mit dem Prinzip der Fürsorge in Balance zu halten. Die Verpflichtung zur Fürsorge tritt insbesondere dann ein, wenn der Mensch in Grenzsituationen seines Lebens die Fähigkeit zur Selbstbestimmung verloren hat.

3. Verantwortung der Gesundheitsberufe

Die Behandlung und Betreuung der Patient*innen in der Ausnahmesituation einer Krankheit beruht auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zum*zur Arzt*Ärztin, den pflegenden sowie anderen den*die Patient*in betreuende Personen. Aus diesem Vertrauensverhältnis ergeben sich die ethische Verantwortung und die umfassende Verpflichtung aller Beteiligten, Leben zu schützen und zu bewahren. In allem soll dem Wohl des Kranken gedient werden.

4. Eigenverantwortung und Selbstbestimmungsrecht des*der Patient*in

Die Würde des Menschen mit seiner Fähigkeit zur Autonomie und Selbstbestimmung beinhaltet auch die Pflicht zur Selbstverantwortung. Der Mensch muss Verantwortung für sein eigenes Leben übernehmen. Er kann diese nicht an andere delegieren. Die Selbstverantwortung ist eng mit dem Recht zur Selbstbestimmung verbunden.

5. Aufklärungspflicht und Grenzen der Selbstbestimmung

Die Beziehung zwischen Gesundheitspersonal und Patient*in verlangt gegenseitigen Respekt und gegenseitiges Vertrauen. Der Behandlungsvertrag bedingt unter anderem eine verständliche Aufklärung über Diagnose, Therapie und alternative Behandlungsmöglichkeiten. Die Grenze des Selbstbestimmungsrechtes des*der Patient*in ist dort zu ziehen, wo die ethische Verantwortung des Gesundheitspersonals berührt und gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprochen wird.

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