Leitbild
Was wir sind, was uns ausmacht.
Qualität ist für uns das Zusammenspiel von erstklassiger Medizin, kompetenter Pflege, raschen Abläufen und liebevoller Zuwendung. Dazu gehören auch mitmenschliche und seelsorgerliche Unterstützung. Beste Serviceleistungen erbringen wir, weil wir unsere Arbeit gerne tun und als großes Team gut zusammen arbeiten.
Wir schaffen als die größte Salzburger Privatklinik Arbeitsplätze und nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg, weil wir lösungsorientiert Patientenbedürfnisse und gesetzlich-ökonomische Rahmenbedingungen zusammendenken.
Zu uns kommen Menschen in einer für sie außergewöhnlichen Situation. Darauf gehen wir individuell ein. Mit Achtung, Würde, Empathie und Herzlichkeit – so begegnen wir unseren Patient:innen. Und so begegnen wir uns untereinander.
Wir schützen und begleiten Leben vom Anfang bis zum Ende. Bei allen großartigen Möglichkeiten der modernen Medizin wird die persönliche und ganzheitliche Betreuung unserer Patient:innen immer der wichtigste Teil unserer Arbeit sein.
Die PKWD ist ein attraktiver Arbeitgeber in Salzburg. Achtsamkeit und offener Dialog sind uns ebenso wichtig wie persönliche und fachliche Weiterbildung. Auf Veränderungen gehen wir positiv zu – sie gehören zum Leben und machen auch vor unserer Branche nicht halt.
Unsere interdisziplinären Teams verbinden fachliches Können mit großer Flexibilität und Motivation. Ärzt:innen, Pfleger:innen, Hebammen, therapeutische Fachkräfte und Seelsorgerinnen wirken zusammen, damit die uns anvertrauten Menschen heute, morgen und übermorgen exzellente Versorgung und Betreuung bekommen.
Unsere Ethik-Grundsätze
Die Würde des Menschen ist unantastbar*. Sie ist untrennbar mit der menschlichen Existenz verbunden - unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht oder genetischer Ausstattung. Die Würde besagt, dass jeder Mensch um seiner selbst willen geachtet werden muss und ein Recht auf Unversehrtheit und Leben hat.
Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit. Diese Freiheit begründet die Fähigkeit zur Selbstbestimmung sowie die Verantwortung für sich selbst und andere. Der einzelne Mensch verliert seine Würde auch dann nicht, wenn seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung eingeschränkt ist.
* Auf diesem Würdebegriff, aus dem das Recht auf Leben und Unversehrtheit folgt, basieren die Menschenrechte. Dazu einige Dokumente: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (1948), Europäische Menschenrechtskonvention (1950), Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates (1997), EU Charta (2000), die in den Reformvertrag von Lissabon aufgenommen worden ist und neuerdings: UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Dez. 2006).
Die Würde des Menschen verlangt gegenseitigen Respekt voreinander. Dieser gegenseitige Respekt beinhaltet, dass der einzelne dem anderen jenes Maß an Aufmerksamkeit, Achtung, Fairness und Gerechtigkeit zuteilwerden lässt, das er auch für sich selbst beansprucht. Dem einzelnen Menschen darf nicht geschadet werden, seine Autonomie ist zu achten. Autonomie und Selbstbestimmung sind mit dem Prinzip der Fürsorge in Balance zu halten. Die Verpflichtung zur Fürsorge tritt insbesondere dann ein, wenn der Mensch in Grenzsituationen seines Lebens die Fähigkeit zur Selbstbestimmung verloren hat.
Die Behandlung und Betreuung der Patient:innen in der Ausnahmesituation einer Krankheit beruht auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zum:zur Arzt:Ärztin, den pflegenden sowie anderen den:die Patient:in betreuende Personen. Aus diesem Vertrauensverhältnis ergeben sich die ethische Verantwortung und die umfassende Verpflichtung aller Beteiligten, Leben zu schützen und zu bewahren. In allem soll dem Wohl des Kranken gedient werden.
Die Würde des Menschen mit seiner Fähigkeit zur Autonomie und Selbstbestimmung beinhaltet auch die Pflicht zur Selbstverantwortung. Der Mensch muss Verantwortung für sein eigenes Leben übernehmen. Er kann diese nicht an andere delegieren. Die Selbstverantwortung ist eng mit dem Recht zur Selbstbestimmung verbunden.
Die Beziehung zwischen Gesundheitspersonal und Patient:in verlangt gegenseitigen Respekt und gegenseitiges Vertrauen. Der Behandlungsvertrag bedingt unter anderem eine verständliche Aufklärung über Diagnose, Therapie und alternative Behandlungsmöglichkeiten. Die Grenze des Selbstbestimmungsrechtes des:der Patient:in ist dort zu ziehen, wo die ethische Verantwortung des Gesundheitspersonals berührt und gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprochen wird.
Geschichte
Privatklinik Wehrle-Diakonissen
Im Ersten Weltkrieg kam Dr. Viktor Wehrle Senior, selbst verwundet, als Leiter des damaligen Truppenspitals, nach Salzburg. Nach Ende des Krieges war er als Oberarzt im Landeskrankenhaus tätig, in den 20er Jahren auch in eigener Praxis.
Auf Grund der steigenden Zahl an Patient:innen und der Komplexität von Operationen, verstärkte sich zusehends sein Wunsch nach einem eigenen Haus, in dem er die ganzheitliche Behandlung seiner Patient:innen forcieren konnte. So wurde unter Planung des Architekten Deininger bereits im Jahre 1926 mit dem Bau des damaligen Sanatoriums Wehrle begonnen. Bereits ein Jahr später, 1927, konnte das Sanatorium, das damals nur aus dem vorderen, villenartigen Trakt bestand, feierlich eröffnet werden.
Weitere drei Jahre später, erfolgte der Zubau hinaus zur Lasserstraße, um ein Verbindungsstück zwischen dieser und der Haydnstraße zu schaffen.
Im Zweiten Weltkrieg wurde die Privatklinik Wehrle zwar nicht direkt von Bomben zerstört, aber auf Grund der verheerenden Zerstörung rund um den Bahnhof in der Nähe, wurde auch sie stark in Mitleidenschaft gezogen. Aus diesem Grund musste die Klinik bis 1944 geschlossen werden und ging erst wieder 1948 in voller Kapazität in Betrieb.
Im Jahr 1960 verstarb der Gründervater, Dr. Wehrle, und es folgten schwere Jahre für die Klinik. Erst als 1967 der Sohn, Dr. Wehrle Junior, als frisch gebackener Facharzt für Chirurgie seinem Vater als neuer Leiter der Klinik nachfolgte, konnte an den Erfolg vor Kriegsbeginn angeknüpft werden.
Die Klinik erfuhr unter seiner Schirmherrschaft sogar derart Zuspruch, dass auf Grund von akutem Bettenmangel der 3.Stock, der bis dato nur zur Hälfte ausgebaut war, fertig gestellt wurde.
Mit dem Ausbau des OP-Traktes in den 70er Jahren hatte die Privatklinik Wehrle schließlich ihre heutige Größe (am Standort Andräviertel) erreicht.
Die Geschichte der Diakonissen reicht viele Jahrzehnte zurück und beginnt im Jahr 1935, als der „Evangelischen Verein für Innere Mission“ - heute Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen - das damalige Sanatorium Schwarzbach in der Imbergstraße im Zentrum Salzburgs erwarb.
Die Diakonissen - anfangs unter der Leitung von Oberschwester Berta Turcsànyi - prägten das u.a. in der Geburtshilfe immer beliebter werdende Diakonissen-Krankenhaus Salzburg. Parallel mit der immer schneller werdenden Entwicklung in der Medizin wurden die Einrichtungen des Privat-Krankenhauses ständig erweitert. Neben technischen Neuerungen, wie zum Beispiel der ersten Röntgenanlage (1948), den Operations- und Kreissälen, wurde auch die Bettenanzahl ständig erhöht, um eine bessere Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Im Wandel der Zeit mussten immer mehr Aufgaben an weltliche Mitarbeiter:innen übergeben werden. Außer Oberschwester Jenny Bellak waren im Diakonissen-Krankenhaus Salzburg ab 1973 keine weiteren Diakonissen mehr tätig; 1991 ging auch sie in den wohlverdienten Feierabend.
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in der Imbergstraße nahm das Diakoniewerk Gallneukirchen in den 1980er Jahren das Angebot der Stadt Salzburg an und errichtete in Salzburg-Aigen das Diakonie-Zentrum Salzburg. Ab 1994 befanden sich die Klinik Diakonissen Salzburg, das Haus für Senioren mit Langzeitpflege, Kurzzeitpflege und Tageszentrum, die Einsatzzentrale von Diakonie.mobil, die Schule für Sozialbetreuungsberufe sowie eine Kirche am Standort Aigen.