Rechtliche Informationen
Die Privatklinik Wehrle-Diakonissen ist ein Belegspital. Das bietet Ihnen als Patient*in die Möglichkeit, dass Sie gemeinsam mit dem*der Arzt*Ärztin Ihres Vertrauens (Belegarzt*ärztin) zu uns kommen, gemeinsam mit ihm*ihr die Infrastruktur unseres Hauses nutzen und von ihm*ihr – in Zusammenarbeit mit unserem Team – betreut werden.
Behandlungsvertrag mit dem*der Belegarzt*ärztin
Für alle medizinischen Maßnahmen, die im Rahmen Ihres ambulanten oder stationären Aufenthalts bei uns erfolgen, trägt der*die Belegarzt*ärztin aufgrund des mit ihm*ihr geschlossenen Behandlungsvertrages die Verantwortung. Er*Sie erteilt auch dem von uns zur Verfügung gestellten Personal Anweisungen und kann auf seine Verantwortung weitere Konsiliarärzt*innen hinzuziehen.
Wenn Sie von Ihrem*Ihrer gewählten Arzt*Ärztin in unsere Klinik eingewiesen werden, gilt es für die Klinik als gegeben, dass Sie mit ihm*ihr einen Behandlungsvertrag – in welcher Form auch immer (schriftlich, mündlich) – geschlossen haben. Dies gilt auch für den Fall, dass der*die Sie einweisende Arzt*Ärztin in einem Dienstverhältnis zu unserem Haus steht.
Der*Die (hauptbehandelnde) Belegarzt*ärztin trägt daher auch die Haftung für Ihre ärztliche Behandlung, die von ihm*ihr persönlich sowie den von ihm*ihr beigezogenen Konsiliarärzt*innen und sonstigen Erfüllungsgehilfen durchgeführt wird.
Der Behandlungsvertrag umfasst neben der ärztlichen Behandlung und Betreuung durch Ihre*n Belegarzt*ärztin insbesondere auch die notwendige Aufklärung und deren Dokumentation durch ihn*sie, Ihre Einwilligung zur vorgeschlagenen Heilbehandlung und die Honorarvereinbarung für die Leistung des*der hauptbehandelnden Belegarzt*ärztin, der Konsiliarärzt*innen und sonstiger Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht über Ihre Versicherung gedeckt ist.
Unterbringungsvertrag mit der Privatklinik
Die Klinik ist für Ihre Unterbringung und Pflege verantwortlich. Darüber hinaus tragen wir die Verantwortung für die Qualifikation des von uns angestellten pflegerischen, therapeutischen und sonstigen Personals sowie für die zur Klinik gehörende Infrastruktur des Hauses einschließlich der medizintechnischen Ausstattung.
Wenn Sie bei uns aufgenommen werden, begründet dies einen Unterbringungsvertrag zwischen Ihnen und der Klinik. Inhalt dieses Vertrages sind – neben der Unterbringung und Verköstigung – die Bereithaltung jederzeit erreichbarer ärztlicher Hilfe für den Notfall sowie die stationäre Pflege in der Klinik, zu der auch therapeutische Leistungen wie z.B. Physiotherapie gehören.
TIPP: Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Patient*innen der Privatklinik Wehrle-Diakonissen