Kosten, Abrechnung
Kostenübernahme durch Versicherungen
Ihre private Krankenzusatzversicherung deckt üblicherweise den Aufenthalt in der Privatklinik Wehrle-Diakonissen vollkommen ab. Die Kosten werden in diesem Fall direkt mit der Versicherung verrechnet.
Sollten Sie eine private Krankenzusatzversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen haben, erhalten Sie nach der Entlassung eine Rechnung in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes von Ihrer Versicherung.
Wenn Sie bei einer nicht österreichischen Krankenzusatzversicherung versichert sind, erstellen wir Ihnen gerne (nach Rücksprache mit Ihrem*r behandelnden Arzt*Ärztin) einen Kostenvoranschlag. Bitte klären Sie schon vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrer Versicherung, ob und welche Kosten übernommen werden.
Wir benötigen bei der Aufnahme entweder eine schriftliche Kostenzusage Ihrer Krankenzusatzversicherung im Ausland oder eine Kaution in Höhe der Gesamtsumme der Krankenhauskosten gemäß Kostenvoranschlag spätestens am Tag der Aufnahme.
Um die Frage der Kostenübernahme im Vorfeld zu klären, ersuchen wir Sie, die Regelungen für Selbstzahler*innen bzw. für Personen mit ausländischer Zusatzversicherung zu beachten:
Selbstverständlich können Sie auch ohne Krankenzusatzversicherung als Selbstzahler*in die Leistungen der Privatklinik Wehrle-Diakonissen in Anspruch nehmen.
Nach Rücksprache mit Ihrem*r behandelnden Arzt*Ärztin erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag und dürfen Sie um eine Kaution in Höhe der Behandlungskosten gemäß Kostenvoranschlag bitten.
Um die Frage der Kostenübernahme im Vorfeld zu klären, ersuchen wir Sie, die Regelungen für Selbstzahler*innen bzw. für Personen mit ausländischer Zusatzversicherung zu beachten:
Eine direkte Abrechnung des Pflichtanteils erfolgt mit fast allen österreichischen Sozialversicherungen.
Besteht kein Direktverrechnungsvertrag mit Ihrer Sozialversicherung, werden Ihnen die Kosten über die allgemeine Gebührenklasse in Rechnung gestellt. Diese reichen Sie bitte nach Bezahlung bei Ihrer Sozialversicherung ein, Sie bekommen den Rechnungsbetrag zur Gänze von der Sozialversicherung refundiert.
Mit folgenden österreichischen Sozialversicherungen besteht kein Direktverrechnungsvertrag: Vorarlberger Gebietskrankenkasse, Burgenländische Gebietskrankenkasse.
Pflegegebühren
Wir ersuchen Sie um Beachtung, dass gemäß § 60 Salzburger Krankenanstaltengesetz für den Aufnahme- und den Entlassungstag die Pflegegebühren in voller Höhe zu entrichten sind.
Die Verrechnung erfolgt pro Tag und nicht pro Nacht, z.B. 1 Nacht = 2 Tage.
Bei Fragen zur Verrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.