Kosten, Abrechnung
Kostenübernahme durch Versicherungen
Ihre private Krankenzusatzversicherung/Sonderklasse deckt üblicherweise den Aufenthalt in der Privatklinik Wehrle-Diakonissen vollkommen ab. Die Kosten werden in diesem Fall direkt mit der Versicherung verrechnet.
Da die Versicherungsdeckung und ein eventueller Selbstbehalt nur aus Ihrer Polizze ersichtlich sind, bitten wir Sie, dies vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrem:r zuständigen Versicherungsberater:in abzuklären.
Sollten Sie eine private Krankenzusatzversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen haben, erhalten Sie nach der Entlassung eine Rechnung in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes von Ihrer Versicherung.
Wenn Sie bei einer nicht österreichischen Krankenzusatzversicherung versichert sind, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Verlangen Sie von Ihrem:r Arzt:Ärztin einen schriftlichen Kostenvoranschlag für Ihren Klinikaufenthalt
- Reichen Sie diesen Kostenvoranschlag bei Ihrer Versicherung ein und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme an
- Wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse (Grund- bzw. Pflichtversicherung) und fordern Sie das Formular S2 „Krankenbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat“ an. Ihre Krankenkasse muss dieses Formular bestätigen, damit die Kosten übernommen werden.
Bringen Sie dann bitte zur Aufnahme mit:
- Die schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme Ihrer Zusatzversicherung
- Das von Ihrer Grundversicherung bestätigte Formular S2
- Ihre Versicherungskarte bzw. Polizzennummer der Zusatzversicherung
Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, ersuchen wir Sie, bei der Aufnahme eine Kaution in der Höhe des gesamten Kostenvoranschlages zu entrichten.
Um die Frage der Kostenübernahme im Vorfeld zu klären, ersuchen wir Sie, die Regelungen für Selbstzahler:innen bzw. für Personen mit ausländischer Zusatzversicherung zu beachten.
Selbstverständlich können Sie auch ohne Krankenzusatzversicherung als Selbstzahler:in die Leistungen der Privatklinik Wehrle-Diakonissen in Anspruch nehmen.
Nach Rücksprache mit Ihrem:r behandelnden Arzt:Ärztin erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag und dürfen Sie um eine Kaution in Höhe der Behandlungskosten gemäß Kostenvoranschlag bitten.
Um die Frage der Kostenübernahme im Vorfeld zu klären, ersuchen wir Sie, die Regelungen für Selbstzahler:innen bzw. für Personen mit ausländischer Zusatzversicherung zu beachten:
Eine direkte Abrechnung des Pflichtanteils erfolgt mit fast allen österreichischen Sozialversicherungen.
Besteht kein Direktverrechnungsvertrag mit Ihrer Sozialversicherung, werden Ihnen die Kosten über die allgemeine Gebührenklasse in Rechnung gestellt. Diese reichen Sie bitte nach Bezahlung bei Ihrer Sozialversicherung ein, Sie bekommen den Rechnungsbetrag zur Gänze von der Sozialversicherung refundiert.
Mit folgenden österreichischen Sozialversicherungen besteht kein Direktverrechnungsvertrag: KF für oberösterreichische Gemeindebeamte, OÖ Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge, KFA - Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien.
Pflegegebühren
Wir ersuchen Sie um Beachtung, dass gemäß § 60 Salzburger Krankenanstaltengesetz für den Aufnahme- und den Entlassungstag die Pflegegebühren in voller Höhe zu entrichten sind.
Die Verrechnung erfolgt pro Tag und nicht pro Nacht, z.B. 1 Nacht = 2 Tage.
Bei Fragen zur Verrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Verrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.