Kostenübernahme durch Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, vor Ihrem Klinikaufenthalt genau abzuklären, wie umfänglich Sie versichert sind und welche Kosten Ihre (Zusatz)Versicherung abdeckt. Aufgrund der Daten­schutz­grund­verordnung dürfen wir keine Einsicht in Ihre Unterlagen nehmen.

Gehen Sie bitte je nach Versicherungsstatus wie folgt vor:

Patient:innen mit privater Krankenzusatzversicherung (Sonderklasse) in Österreich

Ihre private Kranken­zusatz­ver­siche­rung (Sonder­klasse) deckt üblicher­weise den Auf­ent­halt in der Privat­klinik Wehrle-Diakonissen voll­kommen ab. Die Kosten werden in diesem Fall direkt mit der Ver­siche­rung ver­rechnet.

Achtung: Da die Versiche­rungs­deckung und ein even­tueller Selbst­behalt nur aus Ihrer Polizze ersicht­lich sind und wir auf­grund der Daten­schutz­grund­verordnung keine Einsicht nehmen dürfen, bitten wir Sie, dies vor Ihrem Auf­ent­halt mit Ihrer Ver­sicherung ab­zuklären.

Sollten Sie eine private Kranken­zusatz­ver­siche­rung mit einem Selbst­behalt abge­schlossen haben, er­halten Sie nach der Ent­lassung eine Rechnung in Höhe des ver­ein­barten Selbst­be­haltes von Ihrer Ver­sicherung.

Kontaktdaten:

Patient:innen ohne private Krankenzusatzversicherung (Selbstzahler:in)

Selbstverständlich können Sie auch ohne Kranken­zusatz­ver­siche­rung als Selbst­zahler:in die Leistungen der Privat­klinik Wehrle-Diakonissen in Anspruch nehmen.

  • Ihr:e behandelnde:r Arzt:Ärztin muss in der Privatklinik Wehrle-Diakonissen einen schriftl­ichen Kosten­vor­anschlag für Ihren stationären Klinik­aufenthalt bzw. für Ihre Operation anfordern.
  • Sie überweisen bitte vor Ihrer stationären Aufnahme die Gesamt­summe laut Kosten­voranschlag, die Zahlungs­bestätigung bringen Sie bitte zur Aufnahme mit.

Sie haben keinen Kostenvoranschlag für Ihren stationären Klinik­auf­enthalt erhalten?

  • Für diesen Fall ersuchen wir Sie, bei der Aufnahme eine Kaution in Höhe von 1.000 EUR pro geplantem Auf­ent­halts­tag zu entrichten.

Eine genaue Endabrechnung wird schnellstmöglich nach Ihrem Klinikaufenthalt erstellt, eine eventuelle Überzahlung wird an Sie sofort rücküberwiesen.

Patient:innen mit privater Krankenzusatzversicherung (Sonderklasse) im Ausland

Wenn Sie bei einer nicht öster­reichi­schen Kranken­zusatz­ver­siche­rung ver­sichert sind, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Ihr:e behandelnde:r Arzt:Ärztin muss in der Privatklinik Wehrle-Diakonissen einen schriftlichen Kosten­vor­anschlag für Ihren stationären Klinikaufenthalt anfordern.
  • Reichen Sie diesen Kosten­vor­anschlag bei Ihrer Ver­siche­rung ein und fordern Sie eine schrift­liche Be­stä­ti­gung zur Kosten­über­nahme an
  • Wenden Sie sich an Ihre zu­stän­dige Kranken­kasse (Grund- bzw. Pflicht­ver­siche­rung) und fordern Sie das Formular S2 „Kranken­be­hand­lung in einem anderen Mit­glied­staat“ an. Ihre Kranken­kasse muss dieses Formular be­stä­tigen, damit die Kosten über­nommen werden.

Bringen Sie dann bitte zur Aufnahme mit:

  • Die schrift­liche Be­stä­ti­gung der Kosten­über­nahme Ihrer Zusatz­ver­sicherung
  • Das von Ihrer Grund­ver­siche­rung be­stä­tigte Formular S2
  • Ihre Versiche­rungs­karte bzw. Polizzen­nummer der Zusatz­ver­sicherung

Sie haben von Ihrer Zusatzversicherung keine Kostenübernahmebestätigung erhalten?

  • In diesem Fall ersuchen wir Sie, vor der Aufnahme eine Kaution in der Höhe des gesamten Kostenvoranschlages an uns zu überweisen und die Zahlungsbestätigung zur Aufnahme mitzubringen.

Sie haben keinen Kostenvoranschlag für Ihren stationären Klinikaufenthalt erhalten?

Für diesen Fall ersuchen wir Sie, bei der Aufnahme eine Kaution in Höhe von 1.000 EUR pro geplantem Aufenthaltstag zu entrichten.

Eine genaue Endabrechnung wird schnellstmöglich nach Ihrem Klinikaufenthalt erstellt, eine eventuelle Überzahlung wird an Sie sofort rücküberwiesen.

Direktverrechnung & Pflichtversicherung

Wir können Ihren Aufenthalt mit allen nachstehenden österreichischen, privaten Krankenzusatzversicherungen sowie mit allen nachstehend angeführten österreichischen Sozialversicherungen direkt abrechnen.
Direktverrechnung bedeutet, dass die Rechnung mit den aus dem Aufenthalt entstandenen Kosten direkt von der Privatklinik Wehrle-Diakonissen an die betreffende Versicherung geschickt wird.

Direktverrechnungsverträge – private österreichische Krankenzusatzversicherungen:

  • UNIQA Österreich Versicherungen AG
  • Wiener Städtische Versicherung AG – Vienna Insurance Group
  • Merkur Versicherung AG
  • Generali Versicherung AG
  • Allianz Elementar Versicherungs AG
  • MuKi Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Donau Versicherung AG – Vienna Insurance Group
  • ERGO Versicherung (Sonderklasse nach Unfall)
  • Grawe, Grazer Wechselseitige Versicherung AG

Eine direkte Abrechnung des Pflichtanteils erfolgt mit folgenden österreichischen Sozialversicherungen:

  • OEGK
  • BVAEB
  • SVS-GW
  • SVS-LW
  • KFA Salzburg

Besteht kein Direktverrechnungsvertrag mit Ihrer Sozialversicherung, werden Ihnen die Kosten über die allgemeine Gebührenklasse in Rechnung gestellt. Diese reichen Sie bitte nach Bezahlung bei Ihrer Sozialversicherung ein, Sie bekommen den Rechnungsbetrag zur Gänze von der Sozialversicherung refundiert.

Pflegegebühren

Wir ersuchen Sie um Be­achtung, dass gemäß § 60 Salzburger Krankenanstaltengesetz für den Auf­nahme- und den Ent­lassungs­tag die Pflege­ge­bühren in voller Höhe zu ent­richten sind.

Die Verrechnung er­folgt pro Tag und nicht pro Nacht, z.B. 1 Nacht = 2 Tage.

Kontakt

Bei Fragen zur Ver­rechnung stehen wir Ihnen gerne zur Ver­­fügung.

Verrechnung

T: +43 662 905 09-456 oder
T: +43 662 905 09-457